Für Unternehmen, die in Norwegen wirtschaftlich tätig sind, kann sich immer mal wieder der Bedarf ergeben, Arbeitnehmer nur für einen befristeten Zeitraum einzustellen. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer in Norwegen fest, dass heisst, unbefristet anzustellen Das norwegische Arbeitsgesetz (arbeidsmiljøloven) eröffnet aber die Möglichkeit befristeter Anstellungsverträge in besonderen, vom Gesetz vorgegebenen Fällen. (§ 14-9 Absatz 1 a –…