Für Unternehmen, die in Norwegen wirtschaftlich tätig sind, kann sich immer mal wieder der Bedarf ergeben, Arbeitnehmer nur für einen befristeten Zeitraum einzustellen. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer in Norwegen fest, dass heisst, unbefristet anzustellen

Das norwegische Arbeitsgesetz (arbeidsmiljøloven) eröffnet aber die Möglichkeit befristeter Anstellungsverträge in besonderen, vom Gesetz vorgegebenen Fällen. (§ 14-9 Absatz 1 a – f)

Die Arbeid ist von der Art her befristet, Punkt a

Das Gesetz eröffnet damit in Punkt a die Möglichkeit, dass z. B. sehr stark saisongeprägte Arbeit die Möglichkeit eines befristeten Anstellungsvertrages gibt. Beispiele sind hier etwa das Weihnachtsgeschäft oder die Tourismusbranche.

Die Vertretung eines abwesenden Angestellten, Punkt b

Punkt b eröffnet die Möglichkeit eines befristeten Anstellungsvertrages in Fällen, in denen ein abwesender Arbeitnehmer vertreten werden soll (Vikariat) Typische Fälle sind hier Vertretungen für Mitarbeiterinnen, die sich im Mutterschutz befinden sowie Urlaubsvertretungen oder Vertretungen in Krankheitsfällen.

Praxisarbeit, Punkt c

Der Begriff Praxisarbeid ist im Gesetz nicht näher definiert. Aus den Vorarbeiten zum Gesetz lässt sich jedoch entnehmen, dass damit Arbeit gemeint ist, die in Verbindung mit einer Ausbildung oder Qualifizierung innerhalb eines Fachbereiches erfolgt. Diese Praxisarbeit kann vor, während oder nach der Ausbildung erfolgen und muss als ein Teil eines festgelegten Ausbildungsverlaufes in diesen einfliessen.

Als Teilnehmer einer Arbeidsmarktmassnahme, Punkt d

Nach Punkt d besteht die Möglichkeit der Eingehung eines befristeten Anstellungsverhältnisses mit Arbeitnehmern, die an einer Arbeitsmarktmassnahme unter der Regie oder unter der Beteiligung der norwegischen Arbeits – und Wohlfahrtsagentur (NAV) teilnehmen. Voraussetzung ist, dass solche befristeten Anstellungsverträge eine Arbeitserfährung für Personen gewährleiten, die Probleme haben, sich am Arbeitsmarkt zu etablieren.

Sportler, Trainer, Schiedsrichter und andere Leitungspersonen im Bereich des organisierten Sports, Punkt e

Mit den genannten Personen ist ebenfalls die Eingehung eines befristeten Anstellungsverhältnisses möglich. Die Aufzählung ist abschliessend, sodass rein verwaltende Stellungen aus diesem Kreis herausfallen. Mit organisierten Sport ist gemeint, dass der Verein planmässig und geordnet betrieben wird.

Auf genereller Grundlage für einen Zeitraum von 12 Monaten, Punkt f

Diese weitere Möglichkeit eines befristeten Anstellungsverhältnisses wurde im Jahre 2015 neu in das Gesetz eingeführt. Der Mitarbeiter kann nach dieser Vorschrift Aufgaben ausführen, die von der Art her sowohl befristet als auch dauerhaft sein können. In Zusammenhang mit dieser Bestimmung, die die Möglichkeit eines befristeten Anstellungsverhältnisse nicht unerheblich erweitert, wurde jedoch ein Sicherheitsventil eingeführt. So können lediglich 15 % der Arbeitnehmer eines Unternehmens einen Anstellungsvertrag auf genereller Grundlage haben, in kleinen Unternehmen mindestens ein Arbeitnehmer auch wenn dadurch die 15 % überschritten werden. Eine befristete Anstellung auf genereller Grundlage kann bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten vereinbart werden. Diese Form einer befristeten Anstellung ist als ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt gedacht.

Für weitere Fragen zu befristeten Anstellungsverträgen oder für andere Fragen zum norwegischen Arbeitsrecht steht Ihnen unser German Desk ( Rechtsanwalt und Advokat Ralf Sedlmayr ) gern zur Verfügung.

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